Donnerstag, 6. August 2009

Abmahnung bei Ebay

Hallo Ebaygemeinde
Beim stöbern in den Ratgebern bin ich auf die Nummer Eins der Liste gestoßen. Ich habe diese Ratgeber gelesen und kann den Ratschlägen des Autors nur voll zustimmen. Wir private Anbieter stehen immer mit einem Bein auf der anderen Seite des Gesetztes, manchmal ohne es zu wissen. Ebay macht es sich leicht mit Slogans wie "verkaufen Sie überflüssiges einfach bei Ebay". Aber wieviel Überflüssiges darf es denn sein? Ich habe das auch nicht gewusst. Habe das aber bei ca. 1800 positiven Bewertungen dargelegt bekommen. Vom "Verein gegen den Unlauteren Wettbewerb". Gewerbsmäßiger Handel wurde mir vorgeworfen, obwohl alles, was ich angeboten habe, bei mir "überflüssig" war. Obwohl Ebay reichlich wirbt, wurde ich gesperrt. Soviel zum Thema Schutz der Verkäufer. Ich habe einen sehr großen Bekanntenkreis unter denen sich auch Rechtanwälte befinden. Auf das Thema angesprochen habe ich nur ein mittleidiges Schulterzucken geerntet. Das ganze Thema Ebayauktionen, Fernabsatzgesetzt usw. ist dermaßen dehnbar, das es fast unmöglich ist, juristisch eine konkrete Antwort zu bekommen. Selbst die verschiedenen LG's oder OLG's sind sich nicht einig. Deshalb haben darauf spezialisierte Anwaltskanzleien auch sehr einfach Abmahnungsbescheide zu versenden. Aber so Leid es mir für einige Ebayer tut, in vielen Fällen sind sie auch ein kleines bisschen selbst mit Schuld. Da werden in den Angebotsbeschreibungen Markennamen verwendet, obwohl der Artikel NICHT der Marke entpricht. Wenn geschrieben wird "im Stil von XY, oder so wie XY, oder Bilder von Fremdseiten einstellt, darf man sich nicht wundern, wenn man Post von einem Anwalt bekommt. Ebenso ist es schwer zu glauben, wenn ein Privatanbieter 40-50 Produkte aus der gleichen Rubrik anbietet. Nur ein Beispiel, das ich vor kurzem bei Ebay gefunden habe; ein privater Verkäufer bot ca. 250 Auktionen Spielzeug aus den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern an. Alles rein privat. Das bei dieser Menge niemand wann mal jemand stutzig wird, ist abzusehen. Das Chaos wird aber jeden Tag größer bei Ebay, jetzt wo die Einstellgebühr entfallen ist. Und das Geschäft der Abmahner wird damit noch lukrativer. Mein Rat; ehrlich beschreiben und sicher sein, dass das geschriebene auch wirklich stimmt. Das erspart Ärger mit dem Käufer und den Anwälten. Wo kein Haken ist, kann auch keiner klagen. Lieber ein paar Cent einbüßen, als hinterher viele Euros bezahlen.
Gruss D.Rother

Orignal From: Abmahnung bei Ebay

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