Donnerstag, 6. August 2009

Vorsicht - Neue Abmahnwelle : Widerruf im "Fenster" !

Widerrufs-Belehrung als "Fenster"-Animation reicht lt. neuester Gesetzesfassung nicht aus !Und wieder werden tausende von eBay-Nutzer zahlen müssen : In dem neuesten Fall hat das Oberlandesgericht (OLG)
Frankfurt am Main (Az.: 6 W 203/06, Beschluss vom 06.11.2007) über die
Darstellung der Widerrufsbelehrung auf eBay-Angebotsseiten entschieden. Das Gericht sah die Darstellung der verbraucherrechtlichen
Vorschriften in Form einer externen Grafik allerdings als unzulässig
an !Das OLG stellte fest, dass es den gesetzlichen Anforderungen
nicht genügt, wenn die Widerrufsbelehrung als Grafik über den Server
des

Orignal From: Vorsicht - Neue Abmahnwelle : Widerruf im "Fenster" !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen